1. Geltungsbereich
1.1 Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen:
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proGastro+ Gastronomie Dienstleistungen
Industrieweg 1
51429 Bergisch Gladbach
(nachfolgend „proGastro+“ genannt)
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- vertreten durch Herr Dominik Kühnel –

und den Kunden des Unternehmens.

1.2 Kundenkreis (nur Unternehmer)
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Ein
Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
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1.3 Kommunikations- und Vertragsschlusswege
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Rechtsgeschäfte mit proGastro+ können telefonisch, per E-Mail, über Online-Formulare,
Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) oder ĂĽber die Internetseite www.progastroplus.de
zustande kommen.
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1.4 Vertragssprache
FĂĽr den Vertragsschluss steht ausschlieĂźlich die deutsche Sprache zur VerfĂĽgung.
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1.5 Abwehrklausel gegen fremde AGB
Es gelten ausschlieĂźlich die vorliegenden AGB. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, proGastro+ stimmt deren Geltung ausdrücklich und schriftlich
zu.
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1.6 Geltung für Folgegeschäfte
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, selbst
wenn sie nicht nochmals ausdrĂĽcklich vereinbart werden.
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2. Leistungen
2.1 LeistungsĂĽbersicht
proGastro+ bietet verschiedene Leistungen im Bereich Gastronomie, Marketing und
Vermittlung an, darunter insbesondere:
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• Monatliche Marketingbetreuung (z. B. Social-Media-Betreuung, ContentProduktion, strategische Beratung)

• Branding und grafische Gestaltung

• Erstellung von Printmaterialien (z. B. Speisekarten, Flyer, Stempelkarten, Gutscheine)

• Produktion von professionellen Foto- und Video-Inhalten

• Konzeption und Umsetzung von Restaurant-Websites

• Vermittlung und Verkauf von Kassensystemen, Kamerasystemen und Küchengeräten

• Vermittlung von Tankkarten und Stromtarifen

2.2 Vertragsarten und Leistungsumfang
Die monatliche Marketingbetreuung erfolgt im Rahmen eines fortlaufenden
Vertragsverhältnisses. Alle übrigen Leistungen werden als Einzelleistung auf Grundlage
eines gesonderten Vertrags oder Angebots erbracht. Der konkrete Leistungsumfang
ergibt sich jeweils aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.

2.3 Vertragsschluss und ErfĂĽllungsgehilfen
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots von proGastro+, schriftlich, in
Textform oder durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung zustande. proGastro+
ist berechtigt, zur DurchfĂĽhrung der vereinbarten Leistungen geeignete Dritte oder
ErfĂĽllungsgehilfen einzuschalten.
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2.4 Kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet
Sofern nicht ausdrĂĽcklich schriftlich anders vereinbart, schuldet proGastro+ keinen
bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Reichweitenzuwachs, neue
Kundenkontakte). Die Leistungen stellen Dienstverträge oder Werkverträge dar, nicht
aber Erfolgsverträge im rechtlichen Sinne.
‍
2.5 Fremdleistungen durch Drittanbieter
Für Leistungen, die durch Drittanbieter erbracht werden (z. B. Hosting, Druck, ITSysteme), übernimmt proGastro+ keine Haftung. Die Verantwortung für deren Qualität
und fristgerechte Lieferung liegt beim jeweiligen Anbieter.
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2.6 Vermittlungsleistungen
Bei der Vermittlung von Kassensystemen, Kamerasystemen, Küchengeräten, Tankkarten
oder Stromtarifen tritt proGastro+ ausschlieĂźlich als Vermittler auf. Der jeweilige Vertrag
kommt ausschlieĂźlich zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande.
proGastro+ wird dabei nicht Vertragspartei und haftet nicht fĂĽr die VertragsdurchfĂĽhrung
oder Leistungsqualität dieser Drittanbieter.
‍
2.7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, proGastro+ alle zur Leistungserbringung erforderlichen
Inhalte, Daten, Freigaben und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zur VerfĂĽgung zu
stellen. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden
verlängern vereinbarte Lieferfristen entsprechend. Mehraufwand durch zusätzliche
Korrekturschleifen, Änderungswünsche oder unvollständige Zuarbeiten kann gesondert
in Rechnung gestellt werden.
‍
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Allgemeines
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzĂĽglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrĂĽcklich anders angegeben. proGastro+ stellt
Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer gemäß den gesetzlichen Vorschriften
aus.
Bei grenzüberschreitenden Leistungen an Unternehmen innerhalb der EU kann – bei
Vorliegen einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) des Kunden –
steuerfrei gemäß Reverse-Charge-Verfahren abgerechnet werden.
‍
3.2 Monatliche Marketingbetreuung
Bei laufenden Betreuungsverträgen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Voraus,
jeweils am Tag des Vertragsbeginns. Dieser Tag gilt zugleich als monatlicher
Abrechnungsstichtag fĂĽr alle Folgemonate. Zahlungen sind jeweils innerhalb von 7
Kalendertagen ohne Abzug zu leisten. Die Leistungserbringung beginnt erst nach
Zahlungseingang der ersten Monatsrate.
‍
3.3 Projektbasierte Leistungen (z. B. Print, Branding, Websites)
Bei einmaligen Projektleistungen ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten
Gesamtpreises innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Die verbleibenden
50 % sind nach Projektabschluss, vor Ăśbergabe der finalen Daten oder Produkte, zur
Zahlung fällig. Der Projektstart kann bis zur Anzahlung zurückgestellt werden.
‍
3.4 Hardwareverkauf (z. B. Kassensysteme, Kamerasysteme, Küchengeräte)
Bei Hardwareverkäufen erfolgt die Abrechnung als Einmalzahlung ohne Abzug, zahlbar
innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung. Eine Ratenzahlung ist nur möglich,
wenn sie ausdrĂĽcklich schriftlich vereinbart wurde.
‍
3.5 Vermittlungsleistungen (z. B. Stromtarife, Tankkarten, Kassensysteme)
Bei Vermittlungsleistungen gelten die Zahlungsbedingungen gemäß dem jeweiligen
Vermittlungsvertrag. FĂĽr Kunden entstehen nur dann Kosten, wenn dies vorher
ausdrĂĽcklich vereinbart und dokumentiert wurde.
‍
3.6 Korrekturen und Zusatzaufwand
Sofern nicht anders vereinbart, sind in jedem Projekt zwei Korrekturrunden im Preis
enthalten.
Weitere Korrekturen gelten als Zusatzleistung und werden entweder
– mit pauschal 500 € netto pro Korrekturrunde oder
– alternativ auf Stundenbasis mit 85 € netto pro Stunde
abgerechnet, sofern dies dem Umfang und der Art der Leistung (z. B. Website,
Videoproduktion, Designkonzept) angemessen ist.
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3.7 Teilleistungen
proGastro+ ist berechtigt, Leistungen auch in Form von Teilleistungen zu erbringen,
sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Teilleistungen können unabhängig voneinander
in Rechnung gestellt und fällig gestellt werden.
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3.8 Zahlungsverzug und Leistungsaussetzung
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist proGastro+ berechtigt, Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Darüber hinaus kann proGastro+ die
weitere Leistungserbringung vorĂĽbergehend einstellen oder zurĂĽckhalten, bis der offene
Betrag vollständig beglichen ist. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt
unberĂĽhrt.
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3.9 ZurĂĽckbehaltungsrecht und Verwertungsschutz
Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen verbleiben sämtliche
Arbeitsergebnisse, EntwĂĽrfe und Dateien im Eigentum von proGastro+ oder dĂĽrfen nur
eingeschränkt verwendet werden. Dies gilt auch für Zwischenergebnisse und
Präsentationsdaten.
‍
3.10 Verweis auf Preisliste
Für Zusatzleistungen, Korrekturen und Aufwände außerhalb des vereinbarten Umfangs
gilt die jeweils aktuelle Preisliste von proGastro+, sofern keine gesonderte Vereinbarung
getroffen wurde.
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3.11 Preisänderungsvorbehalt
proGastro+ behält sich bei längerfristigen Verträgen das Recht vor, Preise nach Ablauf
der Mindestlaufzeit mit einer AnkĂĽndigungsfrist von vier Wochen anzupassen. Eine
Anpassung erfolgt nur bei erheblich gestiegenen Kosten (z. B. Material, Dienstleister,
Energie). Der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen nach
Zugang der Preiserhöhung außerordentlich kündigen.
‍
4. Vertragslaufzeit und KĂĽndigung
4.1 Laufzeiten nach Leistungsart
Verträge über monatliche Marketingbetreuung haben eine Mindestlaufzeit von 3
Monaten. Bei erweiterten Leistungspaketen mit erhöhtem Produktionsaufwand –
insbesondere bei Video-Content, Reels oder Aufnahmen mit Mitarbeitenden, Gästen
oder Externen – beträgt die Mindestlaufzeit 6 Monate, sofern nicht anders schriftlich
vereinbart. Abweichende Laufzeiten können individuell vereinbart werden.
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4.2 Automatische Vertragsverlängerung
Nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um
jeweils 3 weitere Monate, sofern keine fristgerechte KĂĽndigung erfolgt.
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4.3 KĂĽndigung durch proGastro+ (auĂźerordentlich)
proGastro+ ist berechtigt, den Vertrag auĂźerordentlich mit sofortiger Wirkung zu
kĂĽndigen, wenn
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• der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem erheblichen
Betrag in Verzug gerät,
‍
• der Kunde erheblich gegen seine Mitwirkungspflichten gemäß § 2.7 verstößt,
insbesondere durch wiederholte Nichtbereitstellung erforderlicher Inhalte,
Nichtfreigabe von Zwischenergebnissen oder Verweigerung der
Zusammenarbeit trotz mehrfacher Aufforderung. In diesem Fall bleibt
proGastro+ berechtigt, bereits geleistete Arbeiten abzurechnen oder
entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen.
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4.4 KĂĽndigung durch den Kunden
Eine ordentliche Kündigung durch den Kunden während der vereinbarten
Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur auĂźerordentlichen KĂĽndigung aus
wichtigem Grund bleibt hiervon unberĂĽhrt.
‍
4.5 Fortbestehen von Rechten und Veröffentlichungen
Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde weiterhin berechtigt, solche Bild- und
Videoinhalte zu nutzen, für die er die vollständige Zahlung geleistet hat.
Bereits veröffentlichte Inhalte dürfen auf den jeweiligen Plattformen bestehen bleiben.
Ein Anspruch auf Weiterentwicklung oder Pflege nach Vertragsende besteht nicht.
‍
4.6 RĂĽckbehaltungsrecht und Freigabe von Daten
proGastro+ behält sich das Recht vor, die Herausgabe von Bildmaterial, Videodaten,
Layouts, Zugangsdaten oder anderen digitalen Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen
Zahlung aller offenen Rechnungen zurĂĽckzuhalten. proGastro+ kann im Einzelfall nach
eigenem Ermessen entscheiden, bestimmte Daten auch vorab freizugeben.
‍
5. Social-Media-Leistungen und Kundenverhalten
5.1 Plattformen und Leistungsumfang
proGastro+ bietet auf Wunsch Leistungen im Bereich Social Media Marketing,
insbesondere auf den Plattformen Facebook und Instagram, verwaltet ĂĽber die Meta
Business Suite. Zum Leistungsumfang zählen u. a. die Erstellung und Veröffentlichung
von Beiträgen (Postings, Reels, Storys), Community-Management, strategische
Beratung, Redaktionsplanung, Analyse von Kennzahlen, Kampagnenmanagement
sowie ggf. Werbeanzeigenverwaltung.
‍
5.2 Zugangsrechte und technische Voraussetzungen
Der Kunde ist verpflichtet, proGastro+ die erforderlichen Zugriffsrechte (z. B. ĂĽber den
Meta Business Manager, Facebook-Seitenrollen, Instagram-Login, Werbekonten-Zugriff)
vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. proGastro+ übernimmt keine Verantwortung
für Einschränkungen, Verzögerungen oder Nichterbringung von Leistungen, die auf
fehlende oder entzogene Zugriffsrechte zurĂĽckzufĂĽhren sind. Verweigerter oder
eingeschränkter Zugriff kann zur pauschalen Verzugsverlängerung
der Leistungserbringung oder zur vorĂĽbergehenden Aussetzung fĂĽhren.
‍
5.3 Pflichten des Kunden (Gebote)
Der Kunde verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit, Folgendes einzuhalten:
‍
• Bereitstellung aller zur Content-Erstellung notwendigen Materialien (Bilder,
Texte, Inhalte, Freigaben) in angemessener Qualität und Frist
• Keine Veröffentlichung eigener Beiträge ohne vorherige Abstimmung, wenn
proGastro+ den Kanal aktiv betreut
‍
• Keine Durchführung paralleler Maßnahmen, die die organische Entwicklung oder
Anzeigenergebnisse verfälschen könnten (z. B. Wettbewerbe mit Followerzwang,
gekaufte Reichweite etc.)
‍
• Keine Änderungen an bestehenden Zugangsdaten ohne vorherige Rücksprache
‍
• Zeitnahe Kommunikation bei Rückfragen, Kommentaren oder Beschwerden
durch Dritte
‍
• Prüfung und finale Freigabe von Beiträgen, sofern vertraglich vereinbart
‍
• Meldung von Konto- oder Seitenproblemen (z. B. Einschränkungen, Sperrungen)
innerhalb von 24 Stunden
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5.4 Verbotene Handlungen (Verbote)
Folgende Handlungen durch den Kunden sind ausdrĂĽcklich untersagt:
‍
• Kauf von Followern, Likes, Kommentaren, Shares oder Views über DrittanbieterPlattformen oder Social-Media-Marktplätze
‍
• Verwendung von Bots, Like-Tausch-Services, IP-Manipulationen oder anderen
Reichweiten-Manipulationstools
‍
• Eigenmächtige Änderungen an Redaktionsplänen, Anzeigentexten oder
Veröffentlichungen ohne Absprache
‍
• Veröffentlichung oder Bewerbung von Inhalten mit strafbarem, politisch
extremem, diskriminierendem, pornografischem oder gewaltverherrlichendem
Charakter
‍
• Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Lizenzen oder
Freigaben, z. B. Musik, Markenlogos, Texte oder Fotos
‍
• Verletzung der Plattformrichtlinien von Meta, insbesondere durch verbotene
Werbeinhalte oder Missbrauch von Meta-Produkten
‍
5.5 Folgen bei Verstößen durch den Kunden
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Abschnitte 5.3 oder 5.4 ist proGastro+
berechtigt:
‍
• die Zusammenarbeit im Bereich Social Media sofort auszusetzen oder zu
kĂĽndigen
‍
• Ziele und Kennzahlen (KPIs) der vertraglich vereinbarten Betreuung als nicht
mehr aussagekräftig zu werten
‍
• entstandenen Mehraufwand, Wiederherstellungskosten oder Sanktionen (z. B.
durch Account-Sperrung oder Reputationsschäden) dem Kunden in Rechnung
zu stellen
‍
• bereits vereinbarte Inhalte nicht weiter umzusetzen oder zurückzuhalten,
solange der Missstand nicht beseitigt ist
‍
5.6 Haftungsausschluss und Freistellung
proGastro+ haftet nicht für Reichweitenverluste, Interaktionsrückgänge, Kontosperrungen
oder sonstige Einschränkungen, die durch das Verhalten des Kunden oder
durch Änderungen in den Plattformrichtlinien von Meta entstehen. Der Kunde stellt
proGastro+ von sämtlichen Ansprüchen Dritter (z. B. Plattformanbieter, Rechteinhaber,
Behörden) auf erstes Anfordern frei, die durch sein Verhalten, seine Inhalte oder seine
Verstöße verursacht wurden. Diese Freistellung umfasst auch angemessene Rechtsverfolgungskosten.
5.7 Dauerhafte Datenhoheit beim Kunden
Die Social-Media-Konten verbleiben dauerhaft im Eigentum des Kunden. proGastro+ ist
nicht verpflichtet, die Konten nach Vertragsende weiter zu pflegen, zu archivieren oder
zu exportieren. Inhalte, die während der Vertragslaufzeit von proGastro+ erstellt und
vollständig bezahlt wurden, dürfen weiterhin auf den Kanälen des Kunden genutzt
werden.
‍
6. Erstgespräch
6.1 Kostenloses Erstgespräch
‍
proGastro+ bietet potenziellen Kunden ein einmaliges, unverbindliches und kostenfreies
Erstgespräch an. Dieses Gespräch dient der Vorabklärung des Bedarfs sowie dem
gegenseitigen Kennenlernen vor einer möglichen Zusammenarbeit.
‍
6.2 Art und Dauer des Gesprächs
Das Erstgespräch dauert in der Regel bis zu 60 Minuten und findet je nach Absprache in
einem der folgenden Formate statt:
‍
• telefonisch
‍
• per Videokonferenz (z. B. Skype, Zoom)
‍
• per Messenger
‍
• oder persönlich vor Ort im Restaurant oder Betrieb des Kunden.
‍
6.3 Verbindlichkeit und Absagebedingungen
‍
Ein Termin gilt als verbindlich, sobald er vom Kunden mĂĽndlich, telefonisch, schriftlich
(z. B. per E-Mail, WhatsApp oder Messenger) oder durch digitale Bestätigung zugesagt
wurde.
‍
a) Vor-Ort-Termine beim Kunden (z. B. im Restaurant oder Betrieb):
‍
Wird ein verbindlich bestätigter Vor-Ort-Termin ohne rechtzeitige Absage (mindestens 24
Stunden im Voraus) nicht wahrgenommen, behält sich proGastro+ das Recht vor, eine
Ausfallpauschale wie folgt zu berechnen:
‍
• bis 30 km Anfahrt (einfach): 100 € netto
‍
• 31–60 km Anfahrt (einfach): 150 € netto
‍
• 61–120 km Anfahrt (einfach): 200 € netto
‍
• 121–200 km Anfahrt (einfach): 250 € netto
‍
• 201–300 km Anfahrt (einfach): 300 € netto
‍
Diese Pauschalen decken den Zeitaufwand fĂĽr Planung, An- und Abreise, Fahrtkosten
sowie entgangene Arbeitszeit ab.Die Berechnung erfolgt auf Basis der einfachen Strecke
vom Geschäftssitz von proGastro+ zum vereinbarten Treffpunkt, ermittelt über Google
Maps (schnellste Route).
‍
b) Online-Termine (Telefonat oder Videokonferenz):
‍
Wird ein bestätigter Online-Termin ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen,
wird eine Pauschale von 50 € netto berechnet.
‍
6.4 Wiederholte Terminversäumnisse
Bei wiederholtem Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage ohne triftigen Grund behält
sich proGastro+ das Recht vor,
‍
• keine weiteren Erstgespräche mehr anzubieten oder
‍
• für Folgegespräche die regulären Beratungskosten gemäß Preisliste zu berechnen.
‍
6.5 Ausfall seitens proGastro+
Sollte ein Termin von proGastro+ z. B. aufgrund von Krankheit, technischen Problemen
oder unvorhergesehenen Umständen nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin zeitnah
angeboten.
Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz seitens des Kunden besteht
in diesem Fall nicht.
‍
6.6 Formatänderung bei Absagen durch den Kunden
Wird ein bereits bestätigter Vor-Ort-Termin vom Kunden kurzfristig abgesagt, steht es
proGastro+ frei, den Ersatztermin ausschlieĂźlich digital (z. B. telefonisch oder per
Videokonferenz) durchzuführen, anstatt erneut persönlich anzureisen.
‍
7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Urheberschaft und Eigentum
Sämtliche von proGastro+ erstellten Inhalte – darunter insbesondere Fotos, Videos,
Reels, Texte, DesignentwĂĽrfe, Grafiken, Printlayouts, Logos, Websites und vergleichbare
kreative Leistungen – sind urheberrechtlich geschützt. proGastro+ bleibt in jedem Fall
alleiniger Urheber und behält sich das uneingeschränkte Nutzungs- und
Verwertungsrecht an sämtlichen Arbeitsergebnissen vor – auch über das Vertragsende
hinaus.
‍
7.2 Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein
einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des
Auftrags erbrachten Leistungen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht ĂĽbertragbar und nicht
unterlizenzierbar und gilt ausschließlich zur eigenen geschäftlichen Nutzung. Die
Nutzung ist beschränkt auf die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Kanäle und Medien
(z. B. Website, Social Media, Print).
‍
7.3 Nutzung im Rahmen der Zusammenarbeit
Während einer laufenden Betreuung durch proGastro+ dürfen Inhalte, die speziell für
den Social-Media-Einsatz produziert wurden (z. B. Reels, Beitragsgrafiken, Postings), nur
durch proGastro+ veröffentlicht oder zeitlich mit diesem abgestimmt veröffentlicht
werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Inhalte vorab, eigenständig oder parallel zu
veröffentlichen, insbesondere nicht als Beiträge oder Reels.
Ausnahme: Der Kunde darf eigenständig Storys aus bereitgestelltem Material erstellen,
sofern dies nicht irreführend, rechtswidrig oder markenschädigend geschieht und das
Material vollständig bezahlt wurde.
‍
7.4 Weitergabe und Nutzung durch Dritte
Die Weitergabe von Inhalten an Dritte (z. B. Druckereien, Franchise-Partner, Agenturen)
ist nur gestattet, wenn
‍
• dies ausdrücklich im Angebot oder Vertrag vorgesehen ist oder
‍
• proGastro+ der Weitergabe vorab schriftlich zustimmt. Eine Verwertung durch
verbundene Unternehmen oder Dritte (z. B. andere Standorte) ist nicht
automatisch erlaubt.
‍
7.5 Schutz bei vorzeitiger oder missbräuchlicher Nutzung
Im Falle einer verfrĂĽhten, unautorisierten oder zweckwidrigen Nutzung der Inhalte (z. B.
Veröffentlichung vor Zahlung oder ohne Freigabe) ist proGastro+ berechtigt,
‍
• die weitere Bearbeitung oder Betreuung mit sofortiger Wirkung einzustellen
‍
• eine angemessene Vertragsstrafe oder
‍
• Schadensersatz auf Grundlage marktüblicher Lizenzsätze (Lizenzanalogie)
  geltend zu machen.
‍
7.6 Originaldateien und offene Daten
Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen Daten (z. B. Photoshop-Dateien, Rohmaterial,
Schnittdateien) besteht nicht, sofern dies nicht ausdrĂĽcklich vereinbart wurde.
proGastro+ liefert dem Kunden die Arbeitsergebnisse ausschlieĂźlich im vereinbarten
Format (z. B. .jpg, .mp4, .pdf) und Umfang aus.
‍
8. Haftung und Gewährleistung‍
8.1 Grundsatz der Haftung
proGastro+ haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei
Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet proGastro+ nur bei der Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solchen, deren ErfĂĽllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. In diesen Fällen
ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
‍
8.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von proGastro+ ist unabhängig vom Rechtsgrund – soweit gesetzlich
zulässig – auf die Höhe des Nettoauftragswerts der jeweiligen Einzelleistung begrenzt.
Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder
entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
‍
8.3 Haftung bei Drittanbietern und externen Diensten
proGastro+ übernimmt keine Haftung für Leistungen, Störungen oder Verzögerungen,
die durch Dritte verursacht werden – insbesondere nicht bei:
‍
• Sperrung, Löschung oder Einschränkung von Social-Media-Konten (z. B. durch
Meta, Instagram)
‍
• Druck- oder Produktionsfehler durch externe Dienstleister
‍
• technischen Problemen bei Hosting-Anbietern oder IT-Dienstleistern
‍
• Ausfällen oder Falschlieferungen im Rahmen von Vermittlungsleistungen (z. B.
Kassensysteme, Stromanbieter, Tankkarten). Die Verantwortung fĂĽr Auswahl,
Vertragsinhalte und ordnungsgemäße Lieferung liegt in diesen Fällen ausschließlich beim Drittanbieter.
‍
8.4 Haftung bei Beratung und Marketingzielen
proGastro+ ĂĽbernimmt keine Garantie fĂĽr konkrete wirtschaftliche Erfolge, z. B.
Umsatzsteigerungen, Reichweitenzuwachs oder Kundengewinnung. Alle
betriebswirtschaftlichen oder marketingbezogenen Beratungen und Empfehlungen
erfolgen nach bestem Wissen, ohne Gewähr auf bestimmte Resultate. Die
unternehmerischen Entscheidungen des Kunden erfolgen eigenverantwortlich.
‍
8.5 Gewährleistung bei Werkleistungen
8.5.1 Prüfung und Mängelrüge
Der Kunde ist verpflichtet, von proGastro+ erbrachte Werkleistungen (z. B.
Printmaterialien, Websites, Video- oder Grafikdesigns) unverzĂĽglich nach Ăśbergabe zu
prüfen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach
Übergabe schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu
melden. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gelten die Leistungen als mängelfrei und
abgenommen.
‍
8.5.2 Nachbesserung
Bei berechtigter Mängelanzeige hat proGastro+ das Recht zur zweimaligen
Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Ein RĂĽcktritt oder eine Minderung ist erst
zulässig, wenn eine Nachbesserung unmöglich ist oder endgültig verweigert wurde.
‍
8.5.3 Ausschluss der Gewährleistung
Ein Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der Mangel auf
‍
• unsachgemäße Nutzung
‍
• fehlerhafte oder unvollständige Mitwirkung des Kunden
‍
• eigenmächtige Änderungen, Bearbeitungen oder Weiterverwendungen durch
den Kunden oder Dritte zurĂĽckzufĂĽhren ist.
‍
8.5.4 Abnahmefiktion
Erfolgt keine schriftliche RĂĽckmeldung des Kunden innerhalb von 7 Tagen nach
Ăśbergabe eines Werkes (z. B. Layout, Website, Video), gilt das Werk als abgenommen.
Nach der Abnahme besteht kein Anspruch auf kostenfreie Korrektur, sofern nicht ein
versteckter Mangel nachgewiesen wird.
‍
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Allgemeines zur Datenverarbeitung
proGastro+ verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu). Die Verarbeitung personenbezogener
Daten erfolgt ausschlieĂźlich zum Zwecke der Anbahnung, DurchfĂĽhrung und
Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Geschäftskunden und Partnern.
‍
9.2 Art der verarbeiteten Daten
Verarbeitet werden insbesondere folgende Daten:
‍
• Unternehmens- und Kontaktdaten (z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, EMail-Adresse)
‍
• Abrechnungs- und Zahlungsdaten
‍
• Zugangsdaten zu Social-Media-Plattformen (z. B. Meta Business Manager,
   Instagram, Facebook)
‍
• Überlassene Inhalte (z. B. Speisepläne, Logos, Texte, Bild- und Videomaterial)
‍
• Technische Projektinformationen (z. B. Domain-Zugänge, CMS-Logins, API-Zugänge)
  Diese Daten werden ausschließlich zur Leistungserbringung, Kommunikation,
  Projektdokumentation und Abrechnung verarbeitet.
‍
9.3 Speicherung und Aufbewahrung von Daten
Die Datenspeicherung erfolgt ausschlieĂźlich auf
‍
• lokalen, passwortgeschützten Arbeitsgeräten mit Zugriffskontrolle oder
‍
• In einer gesicherten Cloud-Infrastruktur, insbesondere Google Drive, mit Sitz des
   Dienstleisters innerhalb der EU oder in einem Drittland mit angemessenem
   Datenschutzniveau gemäß Art. 45 DSGVO. proGastro+ hat mit Google einen
   gültigen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) im Sinne des Art. 28 DSGVO
   abgeschlossen.
‍
Zugriffsrechte auf Projektordner werden nur berechtigten Mitarbeitenden und
Subunternehmern eingeräumt. Alle Zugriffe werden regelmäßig überprüft und
gegebenenfalls entzogen.
‍
9.4 Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe von personenbezogenen oder projektbezogenen Daten an Dritte erfolgt
nur, wenn:
‍
• Dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Druckdienstleister, Hoster,
   technische Partner)
‍
• der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt hat
‍
• oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht. Alle eingesetzten
Subunternehmer und Dienstleister werden ebenfalls zur Vertraulichkeit und
Einhaltung der DSGVO verpflichtet.
‍
9.5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, proGastro+ nur solche Inhalte und Daten zur VerfĂĽgung zu
stellen,
‍
• die frei von Rechten Dritter sind,
‍
• deren Weitergabe und Verarbeitung rechtlich zulässig ist,
‍
• und deren Verwendung im Rahmen des Projekts notwendig ist. Für die
‍
Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Daten trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung.
‍
9.6 Rechte des Kunden als betroffene Person
Der Kunde bzw. seine Mitarbeitenden haben als betroffene Personen die folgenden
Rechte:
‍
• Auskunft (Art. 15 DSGVO)
‍
• Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
‍
• Löschung („Recht auf Vergessenwerden“, Art. 17 DSGVO)
‍
• Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
‍
• Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
‍
• Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
‍
Entsprechende Anfragen können schriftlich oder per E-Mail an
info@progastroplus.de gestellt werden.
‍
9.7 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
proGastro+ verpflichtet sich, alle Informationen, Daten, Inhalte und Unterlagen, die im
Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln
und nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses. Ausgenommen hiervon ist die Verwendung
anonymisierter Arbeitsergebnisse zu Referenzzwecken (siehe Punkt 8.8).
‍
9.8 Nutzung zu Referenz- und Marketingzwecken
Sofern keine schriftliche gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde, ist proGastro+
berechtigt, nach Projektabschluss ausgewählte Inhalte (z. B. Fotos, Designs, Websites,
Printprodukte, Reels) als Arbeitsbeispiel oder Referenz zu nutzen, insbesondere auf:
‍
• der eigenen Unternehmenswebsite
‍
• den eigenen Social-Media-Kanälen
‍
• in Präsentationen, Portfolios oder Kundenunterlagen. Der Kunde kann der
Nutzung jederzeit mit Wirkung fĂĽr die Zukunft widersprechen. Ein solcher
Widerspruch ist schriftlich einzureichen.
‍
9.9 Dauer der Speicherung und Löschung
Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie fĂĽr die DurchfĂĽhrung des
Vertragsverhältnisses erforderlich sind oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen
bestehen. Spätestens nach Ablauf von 10 Jahren (gesetzliche Aufbewahrungspflicht für
steuerlich relevante Daten) werden personenbezogene Daten routinemäßig gelöscht
oder anonymisiert.
‍
10. Widerrufsrecht bei Sonderfällen
10.1 Kein gesetzliches Widerrufsrecht fĂĽr Unternehmer
Die Leistungen von proGastro+ richten sich ausschlieĂźlich an Unternehmer im Sinne von
§ 14 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht daher nicht.
Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind ausdrücklich von den Leistungen
ausgeschlossen (vgl. Abschnitt 1.2 dieser AGB).
‍
10.2 RĂĽcktritt vor Leistungsbeginn (Kulanzregelung)
proGastro+ kann dem Kunden auf freiwilliger Basis einen RĂĽcktritt vom Vertrag vor
Beginn der Leistungserbringung einräumen. Ein solcher Rücktritt ist nur mit schriftlicher
Zustimmung von proGastro+ möglich.
Bereits durchgeführte Vorarbeiten (z. B. Kick-off-Gespräch, Recherche,
Konzeptentwicklung, Layouts) werden in diesem Fall zeit- oder pauschalbezogen
abgerechnet, mindestens jedoch mit einer StornogebĂĽhr von 25 % des Auftragswerts.
‍
10.3 Beginn der Leistungserbringung vor Ablauf einer Widerrufsfrist (Sonderfall
Einzelunternehmer)

Sollte ausnahmsweise ein gesetzliches Widerrufsrecht greifen
(z. B. bei Fernabsatzverträgen mit Kleingewerbetreibenden oder Soloselbstständigen),
gilt Folgendes:
‍
• Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass proGastro+ mit der Ausführung der
 Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginn
‍
• bestätigt, dass er durch vollständige Leistungserbringung sein Widerrufsrecht
verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
‍
10.4 Digitale Inhalte und Dateien
Bei digitalen Inhalten (z. B. Vorlagen, Schulungsmaterialien, PDFs, Vorabdesigns), die
dem Kunden per Download oder Datenlink zur VerfĂĽgung gestellt werden, erlischt ein
etwaiges Widerrufsrecht mit dem Zeitpunkt des Zugriffs oder Downloads –
vorausgesetzt
‍
• der Kunde hat vorab ausdrücklich zugestimmt, dass mit der Bereitstellung
begonnen wird, und
‍
• zur Kenntnis genommen, dass er dadurch auf sein Widerrufsrecht verzichtet
(§ 356 Abs. 5 BGB).
‍
10.5 Individuelle Leistungen und Anfertigungen
Ein Widerrufsrecht ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, wenn die
Leistungen individuell auf den Kunden zugeschnitten sind.
Dazu zählen insbesondere:
‍
• Printprodukte mit individueller Gestaltung (z. B. Speisekarten, Flyer, Gutscheine)
‍
• Entwicklung von Logos, Corporate Design oder Markenauftritt
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• Content-Produktion (z. B. Food-Fotografie, Videodreh)
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• individuelle Website-Konzepte und Umsetzung
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• Beratung und Strategieentwicklung im Marketing
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Der Widerruf ist ab dem Beginn konzeptioneller oder gestalterischer Arbeiten
ausgeschlossen – unabhängig vom Projektstand.
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10.6 Versäumte Mitwirkung als Rücktrittsgrund
Einseitige Vertragsbeendigungen durch den Kunden, z. B. aufgrund von fehlender Zeit,
Prioritätsänderungen oder internem Meinungswandel, begründen kein Rücktrittsrecht
und entbinden nicht von der Zahlungspflicht. proGastro+ behält sich in diesen Fällen vor,
bereits erbrachte oder terminierte Leistungen vollumfänglich abzurechnen.
‍
10.7 RĂĽckzahlungspflichten und RĂĽckabwicklung
Sofern ausnahmsweise ein RĂĽcktritts- oder Widerrufsrecht besteht, wird nur der nicht
verbrauchte Teil der VergĂĽtung erstattet. Die RĂĽckzahlung erfolgt binnen 14 Tagen ab
schriftlicher Rücktrittsbestätigung. Wurde bereits (auch teilweise) geliefert, bleibt der
VergĂĽtungsanspruch anteilig bestehen. Ein Anspruch auf RĂĽckerstattung bei laufender
Leistungserbringung besteht nicht.
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11. Schlussbestimmungen
11.1 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
(CISG). Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften
finden mangels Ver4brauchereigenschaft keine Anwendung.
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11.2 ErfĂĽllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von
proGastro+:
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Industrieweg 1, 51429 Bergisch Gladbach.
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – ebenfalls der
Geschäftssitz (Bergisch Gladbach) von proGastro+.
proGastro+ ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
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11.3 Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuell getroffene schriftliche Vereinbarungen zwischen proGastro+ und dem
Kunden haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie ausdrĂĽcklich und eindeutig getroffen
wurden. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
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11.4 Schriftformerfordernis
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B.
Fristen, Kündigungen, Rücktritt, Mängelanzeigen) bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberĂĽhrt.
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11.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder
undurchfĂĽhrbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der ĂĽbrigen
Bestimmungen nicht berĂĽhrt. Anstelle der unwirksamen oder undurchfĂĽhrbaren
Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer
RegelungslĂĽcke.
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Stand 01.06.2025